Welche Fahrzeuge Du mit der alten Klasse 3 fahren darfst – Eine einfache Anleitung

Rechte und Einschränkungen mit alten Klasse 3 Führerschein

Du hast die alte Klasse 3 und fragst Dich, welche Fahrzeuge Du damit fahren darfst? Kein Problem, wir klären das im Folgenden. In diesem Artikel erfährst Du, welche Fahrzeuge Du mit der alten Klasse 3 fahren darfst. Also legen wir los!

Mit deiner alten Klasse 3 darfst du alle Fahrzeuge fahren, die in deiner Fahrerlaubnis enthalten sind. Also Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und Anhänger bis zu 750 kg. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, wie beispielsweise Fahrzeuge, die mehr als acht Sitzplätze haben oder Fahrzeuge, die für den Gütertransport verwendet werden. Falls du dir nicht sicher bist, ob du bestimmte Fahrzeuge mit deiner alten Klasse 3 fahren darfst, solltest du dich an deinen Führerscheinbehörden wenden.

Führerscheinklasse 3: Pkw und Lkw bis zu zwölf Tonnen ziehen

Du hast die Klasse 3? Dann kannst du nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren, sondern auch Anhänger ziehen! Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen ist das auch kein Problem. Damit kannst du zum Beispiel ein Wohnmobil oder größere Güter transportieren. Wenn du Anhänger ziehst, musst du dabei aber auch ein paar Besonderheiten beachten. Zum Beispiel kann die Breite des Gespanns nicht mehr als 2,55 Meter betragen und die Höhe darf 3,80 Meter nicht überschreiten. Denk daran, dass du auch die zulässige Geschwindigkeit beachtest – mit einem Gespann darfst du nur 80 km/h fahren.

Klasse 3 Fahrzeuge: PKW, LKW, Züge & Kombinationen

In der Klasse 3 sind üblicherweise folgende Fahrzeuge enthalten: PKW und LKW, deren zulässiges Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen beträgt, sowie Züge und Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger mit einem Gewicht von über 12 Tonnen und Züge / Kombinationen mit bis zu drei Achsen. Solche Fahrzeuge findet man häufig auf Autobahnen und Landstraßen. Sie werden meist für den Transport von Waren oder Personen verwendet.

Führerschein Klasse 3: Umtausch in Klasse A1 und A2

Du hast den alten Führerschein der Klasse 3? Damit kannst Du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, die einen Hubraum von maximal 125 ccm und eine Motorleistung von bis zu 11 kW haben. Wenn Du deinen Führerschein umtauschen möchtest, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt. Doch Vorsicht: Es gibt noch weitere Klassen, die du mit der Klasse A1 fahren darfst, zum Beispiel die Klasse A2. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Ein Hubraum von bis zu 35 kW, eine Motorleistung von bis zu 25 kW und ein Mindestalter von 18 Jahren. Also achte auf die Details, wenn du den Führerschein umtauschen möchtest.

Pkw-Führerschein Klasse 3? Jetzt Motorrad bis 48 PS fahren!

Du hast 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben und bist noch immer stolzer Besitzer dieses Führerscheins? Dann hast du jetzt auch die Möglichkeit, Motorräder bis 48 PS zu fahren. Alles was du dafür tun musst, ist eine 40-minütige praktische Prüfung abzulegen. Seit April 2013 kannst du mit diesem Führerschein nämlich auch Motorräder fahren. Also worauf wartest du noch? Hol dir jetzt deine Freiheit auf zwei Rädern!

 Fahrzeuge, die mit einer alten Klasse 3 gefahren werden können

Führerschein A1 für 80-ccm-Fahrzeug: Alles, was Du wissen musst

Du möchtest mit einem 80-ccm-Fahrzeug unterwegs sein? Dann brauchst Du dafür mindestens den Führerschein der Klasse A1. Dieser Führerschein ist die Grundlage für alle Fahrzeuge mit einem Hubraum von 80 ccm oder mehr. Mit dem Autoführerschein darfst Du diese Fahrzeuge fahren, wenn die Schlüsselnummer 196 eingetragen ist. Wenn Du das Fahrzeug herstellerseitig mit einem Hubraum von mehr als 80 ccm ausgestattet hast, brauchst Du eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde.

Führerschein Klasse B: Kein Nachschulungskurs mehr nötig ab 25 Jahren

Gut zu wissen: Seit Januar 2020 ist es nicht mehr notwendig, dass Du einen Nachschulungskurs bei der Fahrschule besuchst, wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist und mindestens 5 Jahre über den Führerschein der Klasse B (Pkw) verfügst. Allerdings musst Du dafür an einer Fahrerschulung teilgenommen haben, die mindestens 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten (jeweils 90 Minuten) umfasst. Damit bist Du dann auf der sicheren Seite und musst keinen Nachschulungskurs mehr besuchen.

Führerschein Klasse B? Jetzt Primavera 125 Vespa fahren!

Du hast deinen Führerschein der Klasse B? Super! Seit Anfang des Jahres 2020 kannst du jetzt sogar eine große Vespa mit bis zu 125 Kubikzentimetern fahren. Wenn du eine solche Vespa suchst, schau doch mal bei den Primavera Angeboten vorbei. Hier findest du tolle Vespa Primavera 125 zu einem unschlagbaren Preis.

A1 Führerschein? Mit 250 ccm Motorrad zur A2 Prüfung!

Du hast schon länger den A1 Führerschein und würdest gerne einen Motorradführerschein machen? Dann hast du seit dem 1. November 2020 Glück, denn die A2-Führerscheinprüfung kann nun auch auf Motorrädern mit 250 ccm Hubraum abgelegt werden. Vorher waren mindestens 395 ccm gefordert. Mit deinem A1 Führerschein, den du mindestens zwei Jahre besitzt, kannst du in nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 machen. Worauf wartest du noch? Informiere dich in deiner Fahrschule über die nötigen Unterlagen und starte deine Ausbildung.

Führerschein der Klasse 3: Fahre Pkw & Lkws bis 7,5t + Anhänger!

Du kannst jetzt, wenn du einen Führerschein der alten Klasse 3 hast, Pkw bis 3,5 Tonnen und Lkws bis 7,5 Tonnen sowie Anhängergespanne mit drei Achsen fahren. Beachte aber, dass du, je nach Fahrzeugtyp, noch einzelne Zusatzfahrerlaubnisse erwerben musst, um bestimmte Fahrzeuge wie Busse oder schwere Lkws fahren zu dürfen. Außerdem kannst du, wenn du willst, einen neueren Führerschein der Klasse B machen, um deine Fahrkünste zu erweitern. Damit bist du dann auch für Fahrzeuge zugelassen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen.

Führerschein Klasse 2: Ab 50 Jahren C1E notwendig

C1E notwendig.

Du bist älter als 50 Jahre und hast den Führerschein der Klasse 2? Dann musst du leider darauf achten, dass du Fahrzeuge über 7,5 t nicht mehr mit dieser Lizenz lenken darfst. Ab dem 50. Lebensjahr wird der Teil der Fahrerlaubnis ungültig. Möchtest du weiterhin solche Fahrzeuge fahren, ist ein Umschreiben auf die Klasse CE bzw. C1E unumgänglich. Dafür sind einige Formalitäten notwendig, die du bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Ort erfährst. Eine Aktualisierung des Führerscheins ist grundsätzlich alle 10 Jahre empfehlenswert, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.

 Fahrzeuge, die mit der alten Klasse 3 gefahren werden können

Führerschein Klasse C1E: Alles Wichtige über 12 Tonnen Gespannfahren

Du benötigst den Führerschein der Klasse C1E, wenn Du ein Gespann fahren möchtest, das nicht mehr als 12 Tonnen auf die Waage bringt. Hierbei ist es wichtig, dass Du über den Führerschein der Klasse C1 verfügst. Dieser ermöglicht es Dir, auch größere Fahrzeuge zu fahren. Die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeuge liegt bei 12 Tonnen. Daher ist es wichtig, dass Du die Voraussetzungen für die Klasse C1 erfüllst, bevor Du anfängst, Fahrzeuge dieser Größe zu fahren.

C1-Führerschein: Mit mehr als 3.500 kg unterwegs

Du hast dir vorgenommen, dir einen Führerschein der Klasse C1 zu holen? Super! Damit kannst du Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm und nicht mehr als 7.500 Kilogramm fahren. Diese Fahrzeuge sind beispielsweise Lieferwagen, Busse und Wohnmobile. Diese Führerscheinklasse bietet dir viele Möglichkeiten, wenn du z.B. einmal ein größeres Fahrzeug transportieren möchtest. Um den Führerschein zu bekommen, musst du einen theoretischen sowie einen praktischen Teil erfolgreich absolvieren. In einer Fahrschule kannst du dich darüber informieren, welche Kosten und Voraussetzungen dafür gelten. Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Prüfung!

Führerschein Klasse A1: Motorrad-und Dreiradfahren erlaubt

Als Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 bist du berechtigt, kleinere Motorräder und Dreiräder zu fahren. Die Zweiräder dürfen einen Hubraum von maximal 125 cm³ und eine Leistung von 11 KW nicht überschreiten. Für Dreiräder gilt, dass die Höchstleistung 15 KW betragen darf und das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen sollte. Diese Regelungen gelten in der gesamten EU und bieten eine gute Grundlage, um sicher zu fahren.

Klasse B Fahrerlaubnis? Jetzt Kraftrad der Klasse A1 fahren!

Du hast die Fahrerlaubnis der Klasse B und würdest gern auch ein Kraftrad der Klasse A1 fahren? Seit 2020 kannst du das ohne weitere Fahrschulausbildung. Dank einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist es möglich, dass du nach der Absolvierung einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung ein Kraftrad der Klasse A1 fahren kannst – und das ohne eine vollständige Ausbildung oder Prüfung absolvieren zu müssen. Es ist allerdings wichtig, dass du einen Führerschein der Klasse B besitzt und die Fahrerschulung erfolgreich absolviert hast. So kannst du dein Ziel erreichen, das Kraftrad deiner Wahl zu fahren.

Führerschein Klasse 3 125ccm: Upgrade oder Prüfungen bestehen?

Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, einen Führerschein Klasse 3 125ccm zu machen? Falls Du vor dem 01.04.1980 einen alten 3er-Führerschein gemacht hast, kannst Du auch Motorräder der aktuellen Klasse A1 (inklusive Beiwagen) fahren. Damit kannst Du bis zu einem Hubraum von 125 cm³ fahren. Es ist möglich, dass Du, wenn Du schon einen alten Führerschein hast, ein Upgrade auf die A1-Klasse machen kannst, ohne die Prüfungen erneut zu machen. Dazu musst Du allerdings ein Attest über die körperliche Eignung vorlegen. Wenn Du noch nicht über einen Führerschein verfügst, musst Du natürlich die üblichen Prüfungen bestehen, einschließlich der theoretischen und praktischen Fahrprüfung. Mit dem Führerschein Klasse 3 125ccm kannst Du auf den Straßen unterwegs sein und die Freiheit des Fahrens genießen.

Führerschein Klasse 3/BE: Pkw und Anhänger bis zu 750/1000 kg

Du, der Du vor der Wende die Klasse 3 oder die DDR-Klasse B und BE erworben hast, kannst weiterhin Pkw (Klasse B) fahren. Pkw sind hierbei immer auf eine zulässige Gesamtmasse (zGM) von 3500 kg begrenzt. Doch auch Anhänger dürfen mit Deinem Führerschein gefahren werden. Die zulässige Anhängermasse beim Fahren mit einer zGM von 3500 kg liegt bei 750 kg, beim Fahren mit einer zGM von mehr als 3500 kg beträgt die zulässige Anhängermasse jedoch 1000 kg. Allerdings ist es wichtig, dass die zulässige Stützlast des Anhängers dieses Gewicht nicht überschreitet.

Tausche Fahrerlaubnis Klasse B ein und erhalte Klassen A & A1

Wenn Du Deine Fahrerlaubnis der Klasse B umtauschen möchtest, erhältst Du dabei automatisch auch die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 7903 (hierbei kannst Du nur dreirädrige Fahrzeuge fahren) und 7904 (hierbei kannst Du eine Fahrzeugkombination aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg fahren). Damit kannst Du Dir also eine zusätzliche Nutzung ermöglichen, wenn Du Dich dafür entscheidest, Deine Fahrerlaubnis der Klasse B umzutauschen. Abgesehen davon, dass Du die Klassen A und A1 mit den entsprechenden Schlüsselzahlen erhältst, musst Du noch einige andere Anforderungen erfüllen, bevor Du Dich hinters Steuer setzen darfst. Dazu zählen beispielsweise eine gültige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und ein absolviertes Fahrtraining.

Führerschein ab 50: Antrag auf Erneuerung stellen

eine Erneuerung stellen.

Ab dem 50. Lebensjahr hast Du die Möglichkeit, Deine Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C und CE zu behalten. Dazu musst Du einen Antrag auf Umtausch Deines alten Führerscheins oder eine Erneuerung, bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Dort werden Dir dann die nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Du für den Antrag benötigst. Zudem muss ein Augenarztbesuch beim Amtsarzt oder Augenarzt durchgeführt werden, um die Augenuntersuchung durchführen zu lassen. Anschließend kannst Du Deinen Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen und hoffentlich Deine Berechtigung behalten.

Fahrerlaubnis Klasse 3/B: 125er-Motorrad fahren?

Du hast eine Fahrerlaubnis der Klasse 3, die dir ab dem 01.04.1980 bis zum 31.12.1998 erteilt wurde? Dann darfst du leider kein 125er-Motorrad fahren. Falls du aber auch über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügst, die dir ab dem 01.01.1999 erteilt wurde, kannst du ein Leichtmotorrad mit 125 ccm fahren, sofern du zusätzlich über die Schlüsselzahl B196 verfügst. Beachte dabei jedoch immer die jeweils geltenden Vorschriften.

Zusammenfassung

Du darfst mit der alten Klasse 3 alle Fahrzeuge der Klasse 3 fahren, das heißt auch LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 Kilogramm. Außerdem kannst du auch Traktoren, Autos mit Anhänger und Wohnmobile fahren.

Du darfst mit deiner alten Klasse 3 nur Fahrzeuge fahren, die zu dem erlaubten Gewichtslimit deiner Klasse 3 passen. Achte darauf, dass du immer ein Fahrzeug benutzt, das zulässig ist und du vorsichtig fährst.

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