So funktioniert das Nach-Hause-Fahren mit abgemeldetem Fahrzeug: Das musst du wissen!

Abgemeldetes Fahrzeug nach Hause fahren

Du hast dir gerade ein Auto gekauft, doch nun stellst du fest, dass es abgemeldet ist und du es nicht nach Hause fahren kannst? Wir sagen dir, was du machen kannst und was du beachten musst, damit du mit deinem neuen Auto sicher nach Hause kommst.

Nein, das würde ich nicht empfehlen! Wenn du ohne die erforderlichen Papiere unterwegs bist, kannst du mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Am besten lässt du das Auto an seinem aktuellen Standort stehen und nimmst ein Taxi oder ein anderes öffentliches Verkehrsmittel zu deinem Zuhause.

Abgemeldetes Auto: Fahren & Parken verboten – keine Ausnahmen!

Du hast ein abgemeldetes Auto? Dann kannst Du leider nicht damit fahren, denn das ist aus rechtlicher Sicht nicht erlaubt. Auch das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist nicht gestattet, da weder eine Zulassung noch ein Versicherungsschutz vorliegen. An dieser Stelle sei gesagt, dass es auch keine Ausnahmen gibt, also vermeide es in jedem Fall, trotzdem mit dem Auto zu fahren oder auf öffentlichen Parkplätzen zu parken.

Fahrten zur An- oder Abmeldung deines Autos: Erlaubt ohne Plakette!

Hallo! Wenn du dein Auto anmelden oder abmelden willst, kannst du diese Fahrten ohne ein gültiges Plaketten auf deinem Nummernschild machen. Das ist eine gute Nachricht, oder? Es ist auch erlaubt, Fahrten zu unternehmen, die direkt mit der Zulassung zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise Fahrten zur Hauptuntersuchung (§ 10 Abs 4 FZV). Das heißt, du kannst dein Auto zur Hauptuntersuchung ohne gültige Plaketten auf deinem Nummernschild fahren. Also mach dir keine Sorgen, wenn du dein Auto an- oder abmelden willst.

Fahre mit deinem alten Kennzeichen bundesweit!

Du hast deine Stempelplakette abgemacht und möchtest nun noch einmal kurz zum alten Wohnort fahren? Kein Problem! Mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen kannst Du bundesweit bis zum Tag der Außerbetriebsetzung deines Autos fahren. Dabei ist es wichtig, dass deine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Fahrt abdeckt. Dies bedeutet, dass du für Schäden am eigenen Fahrzeug sowie für Schäden an fremden Fahrzeugen und Gegenständen aufkommst.

Auto abgemeldet? Was ist erlaubt?

Du hast dein Auto abgemeldet und fragst dich, ob du es trotzdem noch bewegen darfst? Grundsätzlich gilt: Wenn dein Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Aber es gibt eine Ausnahme: Nach vollzogener Abmeldung sind laut § 10 Abs 4 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen, erlaubt. Dazu zählen z.B. Fahrten zur nächsten Zulassungsstelle oder zur Abholung beim Händler. Aber auch andere Fahrten, wie ein Ausflug zu Freunden oder zum Einkaufen, sind nicht erlaubt.

 Fahrzeug abmelden und nach Hause fahren

Ungestempelte Kennzeichen: Kein Kfz-Versicherungsschutz, Strafen drohen

Wenn du mit einem ungestempelten Kennzeichen unterwegs bist, hast du keinen gültigen Kfz-Versicherungsschutz. Und das ist leider strafbar! Laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes kann das zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Die Strafe reicht von einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, über Punkte in Flensburg und einem Fahrverbot, bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Also überlege dir gut, ob du bei ungestempelten Kennzeichen das Risiko eingehen möchtest!

Darf ich ohne Kennzeichen und eVB-Nr. zur Zulassungsstelle?

Du fragst dich, ob du ohne Kennzeichen, aber mit einer eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren darfst? Leider nein, denn laut Straßenverkehrsgesetz ist es verboten, ein zulassungspflichtiges Fahrzeug ohne Versicherung im öffentlichen Verkehr zu bewegen. Mit der eVB-Nummer kannst du der Zulassungsstelle jedoch nachweisen, dass du über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügst. Mit einer solchen Versicherung bist du im Schadensfall geschützt und hast für alle Schäden, die du anderen Personen oder Einrichtungen zufügst, eine finanzielle Absicherung.

Zulassungsfahrten – Wie du dein neues Auto zulassen kannst

Du hast dich gerade für ein neues Auto entschieden und möchtest es nun zulassen? Dann wirst du wahrscheinlich auch schon einmal von Zulassungsfahrten gehört haben! Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Diese Fahrten können zum Beispiel Rückfahrten von der Zulassungsbehörde sein, nachdem die Stempelplakette entfernt wurde. Oder aber auch Fahrten zur Prüfstelle, um die Abnahme des Fahrzeugs zu ermöglichen. Zulassungsfahrten sind aber auch anderweitig vorstellbar, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug nach einer Reparatur umgehend zurück zur Zulassungsstelle muss. Auf jeden Fall ermöglichen Zulassungsfahrten den Haltern der Fahrzeuge, die vorgeschriebenen Verfahren des Zulassungsverfahrens schneller und unkomplizierter abzuwickeln.

Kfz-Steuer zurückbekommen: So funktioniert’s!

Du hast dein Fahrzeug abgemeldet und fragst dich, wann du die Kfz-Steuer zurückbekommst? Dann hast du Glück, denn der Vorgang ist ziemlich unkompliziert. Nachdem dein Fahrzeug abgemeldet wurde, erhältst du nach etwa drei Wochen die im Voraus gezahlte Kfz-Steuer vom Zoll zurück. Solltest du die Rückzahlung nach drei Wochen noch nicht erhalten haben, musst du dich an dein zuständiges Hauptzollamt wenden. Dafür musst du ein Formular ausfüllen und an die entsprechende Stelle senden. Dort wird dann für dich geklärt, ob und wann du dein Geld zurückerhältst.

Kfz-Abmeldung: Entwertung des Kennzeichens, TÜV & HU-Plaketten

Bei der Abmeldung deines Fahrzeugs werden zunächst dein Kfz-Kennzeichen entwertet und die TÜV- und HU-Plaketten abgenommen. Dadurch erlischt automatisch die Versicherung für dein Fahrzeug. Wenn du das Kennzeichen nicht reserviert hast, kann es nach einer Frist von elf Tagen wieder neu vergeben werden. Solltest du dein Fahrzeug später wieder anmelden wollen, musst du ein neues Kennzeichen beantragen. Achte darauf, dass du die Kosten, die bei einer Neuregistrierung anfallen, in deine Planung einbeziehst.

Neues Auto? eVB-Nummer beantragen & sicher zur Zulassungsstelle fahren

Du hast dir ein neues Auto gekauft und musst jetzt zur Zulassungsstelle, um es zu registrieren? Dann ist es wichtig, dass du vor der Fahrt eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) beantragst. Dieser Versicherungsschutz muss den Passus: „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs 4 Satz 7 StVZO“ enthalten haben. Andernfalls ist dein Auto nicht versichert. Außerdem musst du darauf achten, dass du direkt und ohne Umwege zur Zulassungsstelle fährst. Solltest du also einen Zwischenstopp einlegen, solltest du vorher unbedingt nochmal eine eVB-Nummer beantragen. Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst beruhigt zur Zulassungsstelle fahren.

 Fahrzeug abmelden und nach Hause fahren

Kann ich mein Auto nach Kauf sofort mitnehmen?

Du fragst Dich, ob Du Dein Auto nach dem Kauf sofort mitnehmen kannst? Ja, das ist kein Problem! Wenn Du bar bezahlt hast, bekommst Du nach Unterzeichnung des Kaufvertrags den Schlüssel sowie den Fahrzeugbrief und/oder den Fahrzeugschein ausgehändigt und kannst sofort losfahren. Solltest Du die Zahlung per Ratenzahlung vereinbart haben, ist es etwas komplizierter. In dem Fall musst Du die erste Rate bezahlen, damit Du den Schlüssel und die Fahrzeugpapiere erhältst und das Auto abholen kannst.

Antrag bei Zulassungsbehörde stellen: Unterlagen & Vollmacht

Du musst deinen Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen, die für deinen Betriebssitz zuständig ist. Du kannst auch einen Vertreter damit beauftragen, wenn du schriftlich eine Vollmacht dafür hast. Wenn du ein Antragsformular brauchst, kannst du das vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und dann in Ruhe zu Hause ausfüllen. Damit du deinen Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen kannst, solltest du alle notwendigen Unterlagen bereithalten. Solltest du Fragen haben, wende dich am besten an die Behörde und lass dich beraten.

Kosten für Kurzzeitkennzeichen: Schilder, Gebühr & Versicherung

Wenn du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen willst, musst du mit Kosten rechnen. Zum einen entstehen Kosten für das Schilderpaar, welches meist mit etwa 25 Euro zu Buche schlägt. Hinzu kommen die Kosten für die Verwaltungsgebühr, die in der Regel knapp 13 Euro beträgt. Außerdem musst du eine Versicherung abschließen, wenn du das Kurzzeitkennzeichen beantragen willst. Diese Kosten hängen von dem Versicherungsunternehmen und dem Umfang der Versicherung ab. Möglich sind eine Haftpflicht-, Teil- oder Vollkasko-Versicherung. Überprüfe also vorab unbedingt, welche Kosten auf dich zukommen.

Aktuelles Nummernschild an Deinem Fahrzeug: Vermeide ein Bußgeld!

Wenn Du ohne Nummernschild unterwegs bist, droht Dir ein Ärger! Eine Ordnungswidrigkeit, nämlich das Fehlen des Kennzeichens, hat eine Geldbuße von 60 Euro zur Folge. Daher ist es wichtig, dass Du immer ein aktuelles Kennzeichen an Deinem Fahrzeug befestigst. Beachte dabei, dass Du auch die Versicherungsnummer und die Prüfplaketten angebracht haben musst. Nur so kannst Du sichergehen, dass Du nicht mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen musst.

Illegales Abstellen von Autos: 4-8 Wochen Beseitigungsfrist beachten

Du hast ein Auto illegal abgestellt? Dann solltest du wissen, dass es in der Regel nach einer Aufforderung der Beseitigung nach vier bis acht Wochen abgeschleppt werden kann. Die genauen Regelungen variieren von Kommune zu Kommune. Deshalb ist es wichtig, dass du dich über die jeweils geltenden Bestimmungen informierst, damit du nicht unangenehme Überraschungen erlebst.

Wiederzulassung und Hauptuntersuchung: So gehst Du vor!

Hast Du ein vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug, das noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen hat? Dann kannst Du direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle, zu der Du möchtest, muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Dies ist eine gängige Vorschrift, die von den meisten Zulassungsstellen akzeptiert wird. Informiere Dich am besten vorher bei Deiner Zulassungsstelle, damit Du Dir sicher sein kannst, dass alles korrekt ist.

Auto abgemeldet? § 32 StVO beachten & abgeben!

Du hast ein Auto abgemeldet, aber es steht noch an der Straße? Das ist gar nicht gut, denn gemäß § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das ein Verkehrshindernis. Wenn das Auto den Verkehr gefährdet oder erschwert, kann es sogar abgeschleppt werden. Dafür gibt es nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, sondern auch noch weitere Konsequenzen. Also solltest du das Auto schnellstmöglich versetzen, damit du nicht in Schwierigkeiten kommst. Ein Tipp: Frag einfach mal Freunde oder Verwandte, ob sie dir helfen können.

Abgestelltes Fahrzeug ohne Kennzeichen: Melde es!

Du hast ein abgestelltes Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen und Grundstücken gesehen? Dann solltest du wissen, dass das Abstellen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs oder Anhängers ohne gültiges amtliches Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dafür kann ein Bußgeld verhängt werden (Art 18b, 66 BayStrWG, §§ 8, 23 FStrG). Wenn du das Fahrzeug melden möchtest, kannst du das bei der Polizei oder der zuständigen Verkehrsbehörde vor Ort tun. Dadurch kann eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs vermieden werden.

Kurzzeitkennzeichen beantragen ohne Zulassungsstelle

Du musst nicht extra zur Zulassungsstelle fahren, wenn du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchtest. Denn mit dem Kurzzeitkennzeichen kannst du dein Fahrzeug ohne Fahrzeugpapiere zulassen. Alles, was du dafür brauchst, sind die Zulassungsunterlagen und die Fahrzeugdaten. Diese trägst du dann selber in deinen Fahrzeugschein ein. Aber keine Sorge, du musst dein Fahrzeug nicht extra zum TÜV schicken. Es muss lediglich verkehrstauglich sein. Damit kannst du das Kurzzeitkennzeichen beantragen und das Fahrzeug problemlos für ein paar Tage nutzen.

Fazit

Nein, das ist leider illegal. Wenn dein Fahrzeug nicht angemeldet ist, darfst du es nicht fahren. Es ist sehr wichtig, dass du die entsprechenden Dokumente und den Fahrzeugschein besitzt, bevor du es benutzt. Wenn du es trotzdem machst, riskierst du eine Geldstrafe und möglicherweise auch Punkte in Flensburg.

Deine Schlussfolgerung ist klar: Es ist definitiv keine gute Idee, mit einem abgemeldeten Fahrzeug nach Hause zu fahren. Das könnte dich nicht nur viel Geld kosten, sondern auch eine Menge Ärger bedeuten. Besser ist es also, auf Nummer sicher zu gehen und auf eine andere Art und Weise zu Hause anzukommen.

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