Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren? Keine LKW!

Straße gesperrt für Lastkraftwagen (LKW)

Hey,

hast du dich schon einmal gefragt, welche Fahrzeuge auf einer Straße, die mit „Nur für PKW“ beschildert ist, nicht fahren dürfen? Klar, LKW sind da nicht erlaubt, aber es gibt noch weitere Fahrzeuge, die dort nicht fahren dürfen. In diesem Artikel erfährst du, welche das sind.

Nein, LKW dürfen keine so beschilderte Straße befahren. Es kommt auf die Beschilderung an. Wenn es ein Schild gibt, das LKW das Befahren verbietet, dann musst du es einhalten.

LKW-Länge auf der Straße beachten – bis 9 m erlaubt

Du hast ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination, deren Gesamtlänge größer als 10 m ist? Dann darfst du bestimmte Straßen nicht befahren. Aber keine Sorge, wenn dein LKW weniger als 9 m lang ist, kannst du hier weiterfahren. Da du die vorgegebene Maximallänge nicht überschreitest, steht dem Weiterfahren nichts im Weg. Achte aber unbedingt auf die entsprechenden Hinweisschilder und entscheide selbst, ob dein Fahrzeug die Straße befahren darf. Mit einem LKW, der länger als 9 m ist, solltest du jedoch besser eine andere Route wählen.

Auf dem Radweg: Wähle das passende Fahrzeug!

Du hast also die Wahl zwischen einem ’normalen‘ Fahrrad, einem Pedelec, das bis zu 25 km/h schnell fahren kann, und einem E-Scooter. In vielen Bereichen siehst Du auch Piktogramme auf der Fahrbahn, die besonders an den Ein- und Ausfahrten zu sehen sind. Durch spezielle Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Autos die Benutzung erlaubt werden. Um sicherzustellen, dass sich alle sicher an dem Radweg bewegen, solltest Du Dich an die Vorgaben halten und dabei zum Beispiel auf das richtige Tempo achten. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du ein Fahrzeug nutzen darfst, hilft Dir ein Blick auf die Beschilderung weiter.

Verkehrsregeln für sicheres Autofahren beachten

Fahr‘ immer am rechten Fahrbahnrand, um andere Autos und Radfahrer nicht zu gefährden. Halte dabei Abstand zu parkenden Fahrzeugen, damit du nicht ungewollt mit ihnen zusammenstößt. Wenn du andere Autos überholen möchtest, dann überhole immer nach links. Achte auch auf spezielle Wege für Radfahrer, wenn du mit dem Auto unterwegs bist. An Kreuzungen gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“, es sei denn, du siehst Verkehrsschilder oder Ampeln, die etwas anderes anzeigen. Sei also immer aufmerksam und lies dir die Schilder und Verkehrsregeln gut durch, bevor du losfährst.

Radfahrern steht Vorfahrt zu – Was bedeutet das?

Radfahrern steht es auch zu, Vorfahrt zu haben, wenn ein Vorfahrtsschild die Straße kennzeichnet. Doch was bedeutet das genau? Es bedeutet, dass du als Radfahrer das Recht hast, an dieser Stelle vor anderen Fahrzeugen zu fahren, obwohl es sich nicht um ein Vorfahrtsschild für Radfahrer handelt. Allerdings musst du auch immer auf den Verkehr achten und vorsichtig sein, damit du keine Unfälle verursachst. Achte deshalb auch auf Fußgänger, die sich auf dem Weg befinden und lasse sie sicher vorbei. Wenn du als Radfahrer Vorfahrt hast, solltest du diese auch immer respektieren und den anderen Verkehrsteilnehmern den notwendigen Platz lassen.

 Fahrzeuge, die eine so beschilderte Straße nicht befahren dürfen: LKW

Radfahren auf Fahrradstraßen: Rechts-vor-Links?

Auf einer Fahrradstraße gilt meistens Rechts-vor-Links. Allerdings sollten Radfahrer hier immer vorfahrtberechtigt sein. Diese Maxime steht im Senat in der Drucksache 21/12872 vom 8. Mai 2018. Es sei denn, dass die Einmündungen anders angeordnet sind oder die Bauweise eine andere Regelung vorsieht. Wichtig ist, dass sich Radfahrer auf Fahrradstraßen immer besser auskennen als Autofahrer. So weißt du immer, ob du vorfahren oder andere Verkehrsteilnehmer passieren lassen musst. Achte deshalb besonders darauf, wie die Straße aufgebaut ist und welche Regeln in der jeweiligen Stadt gelten.

Radfahren auf Fahrradstraßen – Sicher & stressfrei!

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrer*innen ein besonderes Privileg: Die Fahrbahn steht ihnen in ihrer gesamten Breite zur Verfügung. Autos und Motorräder sind hier nur zu Gast und dürfen nur mit berechtigtem Anliegen und unter Beachtung der angeordneten Geschwindigkeit fahren. Diese Geschwindigkeit ist auf Fahrradstraßen meist auf 30 km/h begrenzt. Dadurch können Radfahrer*innen sicher und stressfrei ihrer Wege radeln. Zudem solltest du auf Fahrradstraßen besonders aufmerksam sein und darauf achten, dass du immer in der rechten Seite der Fahrbahn bleibst. So können Autofahrer*innen dich leichter überholen.

Fahrradstraßen: Anlieger dürfen auch mit Kraftfahrzeugen fahren

Hast Du schon mal ein Verkehrszeichen mit dem Hinweis „Fahrradstraße” und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei” gesehen? Dann darfst Du die Fahrradstraße auch mit einem Kraftfahrzeug befahren, wenn Du als Anlieger gelten kannst. Dabei ist es egal, ob Du mit deinem Auto, deinem Motorroller oder deinem Mofa unterwegs bist – solange du ein Anlieger bist, steht dem nichts im Weg. In solchen Fällen musst Du allerdings besonders vorsichtig fahren und auf die Radfahrer*innen achten. So kannst Du sicherstellen, dass alle auf der Fahrradstraße sicher unterwegs sind.

Anlieger frei: Sicherer Fahrkomfort in einer Fahrradzone

Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ ist eine gute Möglichkeit, wenn du als Anwohner in einer Fahrradzone unterwegs bist. Damit darfst du auch mit dem Auto oder Kleinstfahrzeugen, wie Elektrorollern, durch die Zone fahren. Beachte aber, dass du auf dem Gehweg oder Radweg nicht fahren darfst. Achte darauf, dass du immer die Verkehrsregeln einhältst, um Unfälle zu vermeiden. Damit ist es möglich, sicher und bequem durch eine Fahrradzone zu fahren.

Kann ich mit meinem Auto in eine Fahrradstraße einfahren?

Du fragst Dich, welche Fahrzeuge in eine gekennzeichnete Fahrradstraße einfahren dürfen? Grundsätzlich sind Fahrräder und E-Bikes die einzigen Fahrzeuge, die hier fahren dürfen. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Wenn das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ angebracht ist, dürfen auch Anlieger und deren Besucher mit einem Pkw in die Fahrradstraße einfahren. Wenn Du also Bewohner oder Besucher eines Anliegers bist, darfst Du die Fahrradstraße nutzen. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Du den Radfahrern nicht im Weg bist und auf den Gehweg ausweichst, wenn du eine andere Richtung einschlagen musst.

Verbot für Fahrzeuge mit mehr als 2 t Achslast

Du fragst Dich, welche Fahrzeuge auf einer Straße mit einem Verkehrszeichen, welches ein Befahren verbietet, nicht erlaubt sind? In diesem Fall bezieht sich das Verkehrszeichen auf Fahrzeuge, deren tatsächliche Achslast mehr als 2 t beträgt. Diese Fahrzeuge sind nicht erlaubt, die Gesamtmasse des Fahrzeugs spielt hierbei keine Rolle. Insbesondere Fahrzeuge wie LKWs mit mehr als 2 t Achslast sind von diesem Verbot betroffen.

 Fahrzeuge wie LKW, die dieser Beschilderung entsprechen, sind nicht erlaubt.

Motorradverkehr auf Verkehrszeichen 1441-120 verboten

Auf dem Verkehrszeichen 1441-120 ist ein Motorrad zu erkennen. Dieses Signal bedeutet, dass alle Arten von Krafträdern, wie Motorräder, Mopeds, Quad- und Elektrofahrzeuge, diese Straße nicht befahren dürfen. Aber keine Sorge, du kannst dein Kraftrad immer noch nutzen. Es darf nur geschoben werden. Denke immer daran, die Verkehrsregeln zu befolgen und das Verkehrszeichen zu beachten. So kannst du sicher und zügig dein Ziel erreichen.

Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“ beachten!

Du solltest auf jeden Fall auf das Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“ achten! Es ist ein rundes, weißes Schild mit einem roten Rand. Damit signalisiert es, dass du in dem Bereich, auf den es gesetzt wurde, nicht mit deinem Auto, Motorrad oder Fahrrad fahren darfst. Es ist also ein Verbot für alle Fahrzeuge aller Art. Wenn du also auf ein solches Verkehrszeichen triffst, dann solltest du die Anweisung unbedingt befolgen, um Ärger mit den Behörden zu vermeiden.

Verbotene Durchfahrt: Verstehe Zeichen 250 der StVO

Du hast wahrscheinlich schon mal ein „Durchfahrt verboten“-Schild (Zeichen 250) gesehen. Dieses runde Vorschriftszeichen besteht aus einem roten Rand und einer weißen Innenfläche. Gemäß der StVO (Straßenverkehrsordnung) sind alle Fahrzeuge dazu angehalten, die Durchfahrt auf den entsprechend markierten Fahrwegen zu unterlassen. Normalerweise gilt das Verbot der Durchfahrt dabei in beide Richtungen. Allerdings kann es auch vorkommen, dass nur in eine Richtung die Durchfahrt nicht erlaubt ist. In solchen Fällen ist es wichtig, die zusätzlichen Schilder zu beachten.

Sicher zu Fuß durch den Weg mit weißem Zusatzzeichen

Du darfst den Weg, der durch das weiße Zusatzzeichen als Gehweg gekennzeichnet ist, nur zu Fuß nutzen. Lieferanten dürfen ihn zwar ebenfalls nutzen, für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist er jedoch nicht freigegeben. Wenn du jemanden besuchen möchtest, ist es daher ratsam, diesen Weg zu Fuß zu nutzen. So kannst du sicher sein, dass du dich an die Regeln hältst.

Rennradfahrer dürfen alle Wege nutzen – StVO Regeln beachten

Du musst als Rennradfahrer also nicht zwingend Radwege benutzen. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Rennradfahrer, genauso wie Trekking- oder Mountainbiker, alle Wege nutzen, die nicht explizit durch blaue Radwegschilder als Radweg gekennzeichnet sind. Sollte aber ein Radweg angeordnet sein, musst Du diesen als Rennradfahrer ebenfalls benutzen. Dabei ist egal, was für ein Fahrrad Du fährst. Du solltest aber beachten, dass es bestimmte Regeln gibt, die Du im Straßenverkehr einhalten musst. Es ist wichtig, dass Du Dich an die Fahrradstraßenverordnung hältst, um Unfälle zu vermeiden.

Verkehrszeichen: Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge

Du hast sicherlich schon einmal auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit ein Verkehrszeichen mit einem Symbol eines PKWs gesehen. Dieses Verkehrszeichen bedeutet „Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge“. Damit ist nicht nur das Fahren mit einem PKW untersagt, sondern es werden auch LKWs und Busse davon betroffen sein. Man kann aber auch ein Verkehrszeichen finden, dass das Fahren mit Fahrrädern untersagt. In diesem Fall wird das Symbol eines Fahrrads auf dem Schild angezeigt. Wenn du in Zukunft also ein solches Verkehrszeichen siehst, achte auf das Symbol, um zu wissen, welche Fahrzeugtypen davon betroffen sind.

Fahrradstraßen: Autos, Motorräder & Lkw verboten

Du darfst auf der Fahrradstraße nur mit dem Rad fahren. Autos, Motorräder oder Lkw sind dort nicht erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Anlieger können hier manchmal ebenfalls befahren, aber meist nur in eine Richtung und das nur, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt. Wenn du auf der Fahrradstraße unterwegs bist, achte immer auf die entsprechenden Hinweisschilder und achte auf die Sicherheit der anderen Radfahrer.

Radfahren mit Freund: Verkehrsregeln & Strafen

Du darfst neben deinem Freund auf dem Rad fahren, solange ihr den Verkehr nicht behindert. Freihändiges Fahren hingegen ist nicht erlaubt, da es ein erhöhtes Verkehrsrisiko darstellt. Solltest du gegen diese Regel verstoßen und andere hindern, muss du mit 20 Euro Strafe rechnen. Wenn du jedoch andere gefährdet hast, beträgt die Strafe 25 Euro. Bedenke, dass du auf deine Sicherheit und die anderer achten solltest, wenn du auf dem Rad unterwegs bist.

Parken in Fahrradstraßen? So gehst Du richtig vor!

Du bist Radfahrer und willst in einer Fahrradstraße parken? Dann solltest Du aufpassen, denn es ist nur erlaubt, wenn die Straße für anderen Verkehr freigegeben ist. Wenn das nicht der Fall ist, ist das Parken nicht gestattet. Zudem können zusätzliche Schilder angebracht sein, die das Parken einschränken oder sogar gänzlich verbieten. Deshalb solltest Du immer erst die Schilder beachten, bevor Du parkst.

Parken in Anliegerstraßen: So bleibst du von Bußgeldern verschont!

Du musst aufpassen, wenn du in einer Anliegerstraße parkst! Dort darfst du nur parken, wenn du jemanden besuchst oder in der Straße arbeitest oder etwas einkaufen willst. Wichtig ist, dass du dann auch wirklich jemanden antriffst oder einkaufen gehst. Ansonsten kannst du mit einem Bußgeld rechnen. Sei also vorsichtig und stelle sicher, dass du eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllst, bevor du dein Auto in einer Anliegerstraße abstellst.

Schlussworte

Nein, LKWs dürfen keine so beschilderte Straße befahren. Sie müssen eine andere Route wählen, die für sie geeignet ist.

Fazit: Da die Straße speziell für LKWs gesperrt ist, darfst du sie nicht befahren. Achte also unbedingt darauf, dass du nicht versehentlich in eine solche Straße einbiegst.

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